Girokonto Vergleich

Der Girokontenvergleich zeigt Ihnen schnell und informativ die besten Girokonten. Weitergehende Produktdetails (z.B. Höhe der Dispozinsen, Kosten der Kreditkarte, kostenlose Möglichkeiten des Bargeldabheben usw.) finden Sie in der jeweiligen Spalte der einzelnen Girokonten.

In der folgenden Tabelle wurden die Girokonten nach allgemeinen Kriterien (z.B. kostenloses Bargeldabheben weltweit, kostenlose Kreditkarte usw.) bewertet und sortiert. Der beste Bewertung sind 5 Sterne. Dazu haben wir eine kurze Meinung zum jeweiligen Girokonto abgegeben. Es kann jedoch sein, dass Sie nach ganz speziellen Kriterien suchen, wie z.B. einem kostenlosen Girokonto ohne jegliche Einschränkungen oder einem Girokonto mit besonders niedrigem Dispozins. Dann finden Sie spezielle Vergleiche links in der Menüführung unter der Überschrift "Girokonto Vergleich".

Bank
Produkt
Grund-
gebühr
Automaten Meinung der
Redaktion
unsere
Bewertung
Antrag

Giro Plus
0,00 € Ausland alle kostenlos und Inland Cash Group 9.000 Girokonto mit Zufriedensheits-Garantie
50 EUR geschenkt*
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zum Festgeldkonto der comdirect

DKB Cash
0,00 € Abhebung weltweit kostenlos sehr gutes Girokonto ohne versteckte Kosten
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zum Festgeldkonto der DKB

Girokonto
0,00 € Gebührenfrei abheben an 90% aller Geldautomaten in Deutschland sehr gutes Girokonto im Vergleich
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zum Festgeldkonto der ING-DiBa

Top Girokonto
0,00 € Cash Group 9.000 uneingeschränkt empfehlenswertes Girokonto
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zum Festgeldkonto der Norisbank

Girokonto
0,00 € 24 x im Jahr weltweit kostenlos Bargeld gutes Girokonto mit guter Bargeldversorgung
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zum Festgeldkonto der Wüstenrot

Giro Loyal
0,00 € Abhebung weltweit kostenlos uneingeschränkt empfehlenswert
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zum Festgeldkonto der netbank

Best-Konto
0,00 € CashPool 2.500 bestes Girokonto der Targobank trotz Mindestguthaben von 2.500 EUR
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zum Festgeldkonto der Targobank

Starter-Konto
0,00 € CashPool 2.500 nur für Schüler oder unter 30jährige - teure Kreditkarte
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zum Festgeldkonto der Targobank

GiroSkyline
0,00 € Sparkasse 25.000 ein geforderte Geldeingang pro Monat + teure Kreditkarte
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zum Festgeldkonto der 1822direkt

Girokonto
0,00 € Cash Group 9.000 Kreditkarte kostet extra und monatlicher Mindestgeldeingang von 1.000,00 EUR
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zum Festgeldkonto der DAB Bank

Girokonto
0,00 € Abhebung im €uroLand kostenlos gutes Girokonto, aber monatlicher Mindestgeldeingang von 1.000,00 EUR
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zum Festgeldkonto der Volkswagen Bank

Aktiv-Konto
0,00 € CashPool 2.500 teure Kreditkarte und monatlicher Mindestgeldeingang von 600,00 EUR
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zum Festgeldkonto der Targobank

Giro Plus
0,00 € Cash Group 9.000 teure Kreditkarte und monatlicher Mindestgeldeingang von 1.000,00 EUR
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zum Festgeldkonto der Postbank

Girokonto
0,00 € Cash Group 9.000 teure Kreditkarte und monatlicher Mindestgeldeingang von 1.200,00 EUR
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zum Festgeldkonto der Commerzbank


Interessantes zum Girokonto

Als die ersten Vorläufer werden für das Girokonto nach heutigem Verständnis die bargeldlosen Transfers zwischen den Händlern im 11. Jahrhundert angesehen. Auch das Hawala-System gilt als Vorbild, was die Funktionalität beim Girokonto betrifft. Erste Aufzeichnungen darüber konnten die Historiker bereits Mitte des 14. Jahrhunderts ausmachen.

In Deutschland fällt der Startschuss für das „echte“ Girokonto im Jahr 1619, wobei sich die im gleichen Jahr gegründete Hamburger Bank als Pionier erweist. Allerdings benutzt sie noch zwei verschiedene Währungen zur Verrechnung. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wird das Girokonto auch für größere Unternehmen zugänglich gemacht. Die Deutsche Reichspost sorgt im Jahr 1871 dafür, dass es auch von privaten Kunden genutzt werden kann.

Beim Girokonto handelt es sich um ein Kontokorrentkonto für jedermann. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Paragrafen 355 des deutschen Handelsgesetzbuches. Dieser wird deshalb angewendet, weil das Kreditinstitut rechtlich als Kaufmann gilt. Das ergibt sich aus dem Paragrafen 1 der gleichen Rechtsnorm. Diese regelt, dass auf einem Girokonto ein täglicher Saldo ausgewiesen werden muss, aus dem sich Ansprüche und Guthaben für beide Vertragsparteien ergeben. Auf den Vertrag zum Girokonto werden die Paragrafen 675 und 676 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angewendet. Hinzu kommen die Regelungen des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes und die Banken müssen bei der Einrichtung von Girokonten die Auflagen aus dem Geldwäschegesetz mit beachten.

Das Girokonto hat die hauptsächliche Aufgabe der Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen. Dafür stehen mit der Überweisung, der Lastschrift und den Daueraufträgen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Auch die zum Girokonto ausgegebenen EC-Karten und Kreditkarten sind technische Hilfsmittel für unbare Zahlungsvorgänge. Zur Identifikation des Kontos werden auf nationaler Ebene die Bankleitzahl und die Kontonummer verwendet. Bei internationalen Zahlungen kommen stattdessen BIC und IBAN zur Anwendung.

Als eine besondere Option beim Girokonto steht das P-Konto zur Auswahl. Es wird auch als Pfändungsschutzkonto bezeichnet und kann von jeder natürlichen Person eingerichtet werden. dabei ist ein P-Konto pro Person erlaubt. Möglich ist das seit dem 1. Juli 2010. Die Option P-Konto sorgt dafür, dass die laut Pfändungstabelle zustehenden Freibeträge geschützt sind. Sie müssen der Bank gegenüber vom Kontoinhaber nachgewiesen werden.

Das Girokonto kann als Privatkonto oder als gewerbliches Konto eröffnet werden. Den anfallenden Verwaltungsaufwand stellt die Bank als Kontoführungsgebühr in Rechnung. Wird auf dem Girokonto ein Überziehungsrahmen eingerichtet, wird dieser beim Privatkonto als Dispositionskredit und beim Geschäftskonto als Kontokorrentkredit bezeichnet. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Falls er gewährt wird, ist die Höhe von den monatlichen Zahlungseingängen abhängig. Die maximale Höhe liegt üblicherweise bei der Summe von zwei monatlichen Zuflüssen.